Unser Service für Sie
Grundstücksvermessungen
Mein Grundstück soll neu vermessen werden
Sie möchten die Größe Ihres Grundstückes verändern? Sie möchten einen Teil Ihres Grundstückes (zum Beispiel einen Teil des Gartens) veräußern?Zur Beratung vereinbaren wir mit Ihnen ein Termin und sprechen bei Ihnen über den neuen Grenzverlauf. So sehen Sie gleich an Ort und Stelle, wie Ihre neue Grenze verlaufen wird. Außerdem übernehmen wir für Sie formale Angelegenheiten und holen die erforderlichen Genehmigungen ein.
Ich möchte wissen, wo meine Grenzsteine und Grenzmarken sind
Sie möchten eine neue Garage oder ein Carport direkt an der Grenze errichten? Oder eine neue Hecke auf der Grenze pflanzen? Und Sie wissen nicht, wo genau die Grenze verläuft?Um Unklarheiten vorzubeugen, können Sie bei uns eine Grenzanzeige oder eine Grenzfeststellung beantragen. Bei Bedarf stellen wir die Grenze wieder her und vermarken sie neu. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht über die Grenze bauen.
Ich möchte eine Baulast eintragen lassen
Sie benötigen eine Baulast, um beispielsweise die Zufahrt zu einem Grundstück zu sichern oder die Bebauung in Grenznähe?Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sich jeweils auf ein Grundstück bezieht. Damit können Vereinbarungen getroffen werden, die sonst dem öffentlichen Baurecht entgegen stehen. Für die Eintragung einer Baulast ist die Zustimmung der Eigentümer der betroffenen Grundstücke erforderlich. Um eine Baulast zu dokumentieren, ist ein Lageplan erforderlich.Einen Lageplan für die Eintragung einer Baulast können Sie bei uns beantragen.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0491 979830
Gebäudevermessung
Sie haben ein neues Gebäude errichtet,
einen neuen Anbau, einen Wintergarten oder ein Carport? Sie möchten das Gebäude einmessen lassen, weil Sie zum Beispiel vom Katasteramt dazu aufgefordert wurden? Um die amtliche Liegenschaftskarte ständig aktuell zu halten, werden neue Gebäude und auch neue Gebäudeteile vermessungstechnisch erfasst, damit sie dann in die Liegenschaftskarte eingetragen werden können. Wir führen die Gebäudeeinmessung für Sie durch.
Ich möchte ein Gebäude errichten und sicher sein,
dass ich die vorgeschriebenen Abstände einhalte. Sie beabsichtigen, eine neues Gebäude zu bauen? Und Sie möchten die Sicherheit, dass Ihr Gebäude an der richtigen Stelle aufgerichtet wird?
Wir übertragen und kennzeichen die Position Ihres Bauvorhabens in die Örtlichkeit. Damit wird gewährleistet, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zum Nachbargrundstück und eventuelle Festsetzungen im Bebauungsplan einhalten.Gehen Sie auf Nummer sicher und beantragen Sie bei uns die Absteckung Ihres Bauvorhabens.
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0491979830
Lagepläne
Für eine Baugenehmigung bzw. Bauanzeige benötige ich einen Lageplan
Sie planen ein neues Wohnhaus zu bauen?Oder Sie möchten einen genehmigungspflichtigen Anbau oder etwa ein Carport errichten?Für die Bauordnungsbehörde beim Landkreis soll Ihr Bauvorhaben in einer amtlichen Karte dargestellt werden?Kommen Sie einfach in unserer Büro oder fordern Sie telefonisch unter der Telefonnummer (0491) 979830 einen Lageplan an. Für Anträge zur Anfertigung von Lageplänen bzw. Liegenschaftskarten haben wir hier verschiedene PDFs als Download:
Antrag für Lagepläne / Liegenschaftskarten
Antrag für einen Lageplan in 4-Facher Ausfertigung
Benötige ich einen einfachen oder einen qualifizierten Lageplan?
Und wo sind die Unterschiede?
Ob für den Bauantrag ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan erforderlich ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde. Die Entscheidung ist beispielsweise davon abhängig, ob für das Bauvorhaben bestimmte Grenzabstände einzuhalten sind.Die Lagepläne enthalten folgende Merkmale:
Einfacher Lageplan
- Lage und Ausrichtung Ihres Grundstücks
- Adresse, Flurstücksnummer usw.
- Eigentümerangaben
- Flächengröße
- katastermäßigen Grenzen und die Gebäude entsprechend der Liegenschaftskarte
- Hinweise auf Baulasten, sofern sie im Liegenschaftsbuch eingetragen sind
Qualifizierter Lageplan
- Lage und Ausrichtung Ihres Grundstücks
- Adresse, Flurstücksnummer usw.
- Eigentümerangaben
- Flächengröße
- katastermäßigen Grenzen und die Gebäude entsprechend der Liegenschaftskarte
- Hinweise auf Baulasten, sofern sie im Liegenschaftsbuch eingetragen sind
- die Abmessungen des Grundstückes nach den Katasterunterlagen
- Aussagen darüber, wie weit die Grenzen zuverlässig und vor Ort erkennbar sind
- die Bezeichnungen und Eigentümer der benachbarten Grundstücke
Für Planungszwecke benötige ich Angaben zu meinem Grundstück
Ihre Bank, das Bauamt oder Ihr Notar benötigt für die Planung an Ihrem Grundstück eine Kartengrundlage? Oder Sie benötigten einen Nachweis über Ihr Flurstück und die zugehörigen Angaben?Bei uns erhalten Sie aktuelle Auskünfte aus den Angaben des amtlichen Vermessungswesen. Sie erhalten bei uns sowohl Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch oder aus der Liegenschaftskarte.Das Liegenschaftsbuch enthält Angaben zur Flurstücksbezeichnung, Größe, Eigentümer und Verweise zum Grundbuch. Ebenfalls sind Hinweise zu einer eventuell eingetragenen Baulast vorhanden.Auszüge aus der Liegenschaftskarte liefern wir in verschiedenen Maßstäben und Papierformaten.
Sie können den Antrag auch unter der Telefonnummer (0491) 979830 anfordern.
Wie kann unser Service Ihnen helfen?
Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Sie!